Strafverteidiger | Köln • Düsseldorf • München
Vertraulich. Kompetent. Entschieden.
Dr. Mirko Wolfgang Brill verteidigt Sie im Straf- und Steuerstrafrecht – mit juristischer Präzision, wissenschaftlicher Fundierung und persönlichem Einsatz.
Dr. jur. · Fachpublikationen · Persönliche Mandatsbetreuung
Strafrecht als Spezialgebiet
Ausschließlich Strafrecht und Steuerstrafrecht – kein Allgemeinanwalt
Anwaltliche Verschwiegenheit
Was Sie mir anvertrauen, bleibt zwischen uns – ohne Ausnahme
Wissenschaftliche Tiefe
Promovierter Jurist mit Fachpublikationen – Präzision als Prinzip
Persönlich erreichbar
Sie sprechen mit Dr. Brill – nicht mit einem Mitarbeiter
In welchen Situationen ich verteidige
Wenn aus einer Betriebsprüfung plötzlich ein Ermittlungsverfahren wird.
Meine Mandanten sind Unternehmer, Führungskräfte und Privatpersonen in einer Ausnahmesituation. Sie stehen unter erheblichem Druck – beruflich, persönlich, finanziell. Sie brauchen keine Allgemeinaussagen. Sie brauchen jemanden, der versteht, was auf dem Spiel steht.
„Ich übernehme Mandate persönlich – von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens.“
Dr. Mirko Wolfgang Brill
01Hausdurchsuchung
Steuerfahndung oder Zoll durchsuchen Ihre Räume. Was Sie jetzt sagen – oder nicht sagen – entscheidet über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
02Ermittlungsverfahren
Sie haben Post von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder Zoll erhalten. Noch läuft kein Verfahren gegen Sie – aber das kann sich schnell ändern.
03Selbstanzeige
Eine fehlerhafte Selbstanzeige nach § 371 AO entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Das Zeitfenster ist eng – und Vollständigkeit ist Pflicht.
Tätigkeitsbereiche
Konzentrierte Strafverteidigung in drei Kernbereichen
Spezialisierung ist kein Marketingversprechen. Sie entscheidet darüber, wie tief ein Anwalt ein Rechtsgebiet wirklich durchdringt.
Schwerpunkt
Steuerstrafrecht
Wenn die Betriebsprüfung zur Strafverfolgung wird – oder Sie eine Selbstanzeige erwägen, bevor es zu spät ist. Steuerstrafrecht ist mein zentrales Tätigkeitsfeld.
Schwerpunkt
Zollrecht und Außenwirtschaftsstrafrecht
Exportkontrolle, Embargoverstöße, Zollhinterziehung – ein Rechtsgebiet mit wenig Spezialisten und erheblichen Strafrisiken für Unternehmer und Geschäftsführer.
Basis
Allgemeines Strafrecht
Betrug, Untreue, Korruption oder Körperverletzung – solide Strafverteidigung für alle Verfahren, die nicht in die steuerlichen Schwerpunkte fallen.
Aus der Praxis
Mandate, die zeigen was zählt
Strafverfahren sind keine abstrakten Rechtsfälle – sie treffen Menschen in konkreten Ausnahmesituationen. Die folgenden Mandate zeigen, wie ich in solchen Situationen vorgehe. Alle Fälle sind anonymisiert und berufsrechtlich geprüft.
Fall 01
Steuerstrafrecht
Geschäftsführer, Mittelstand
Steuerfahndung & Durchsuchung
Betriebsprüfung führt zu Steuerfahndung und Durchsuchung der Geschäftsräume. Mandant wendet sich direkt nach Durchsuchung an die Kanzlei. Durch sofortiges Eingreifen konnte die Beschlagnahmung geschäftskritischer Unterlagen abgewendet werden.
Deliktsvorwurf Steuerhinterziehung § 370 AO
Ergebnis Einstellung § 153a StPO
Streitwert Siebenstellig
Verfahrensdauer 14 Monate
„Durch das sofortige Eingreifen von Dr. Brill konnten wir den Schaden erheblich begrenzen.“
Fall 02
Zollstrafrecht
Exportverantwortlicher, Industrieunternehmen
Steuerfahndung & Durchsuchung
Betriebsprüfung führt zu Steuerfahndung und Durchsuchung der Geschäftsräume. Mandant wendet sich direkt nach Durchsuchung an die Kanzlei. Durch sofortiges Eingreifen konnte die Beschlagnahmung geschäftskritischer Unterlagen abgewendet werden.
Deliktsvorwurf Steuerhinterziehung § 370 AO
Ergebnis Einstellung § 153a StPO
Streitwert Siebenstellig
Verfahrensdauer 14 Monate
„Durch das sofortige Eingreifen von Dr. Brill konnten wir den Schaden erheblich begrenzen.“
Fall 03
Allgemeines Strafrecht
Privatperson, leitende Funktion
Steuerfahndung & Durchsuchung
Betriebsprüfung führt zu Steuerfahndung und Durchsuchung der Geschäftsräume. Mandant wendet sich direkt nach Durchsuchung an die Kanzlei. Durch sofortiges Eingreifen konnte die Beschlagnahmung geschäftskritischer Unterlagen abgewendet werden.
Deliktsvorwurf Steuerhinterziehung § 370 AO
Ergebnis Einstellung § 153a StPO
Streitwert Siebenstellig
Verfahrensdauer 14 Monate
„Durch das sofortige Eingreifen von Dr. Brill konnten wir den Schaden erheblich begrenzen.“
Über Dr. Mirko Wolfgang brill
Juristischer Werdegang & akademische Qualifikation
Dr. Mirko Wolfgang Brill hat seinen Weg zur Strafverteidigung konsequent von der steuerrechtlichen Basis aus aufgebaut – als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Diese Kombination macht ihn zu einem der wenigen Strafverteidiger, der Steuer- und Zollrecht nicht nur juristisch, sondern auch fachlich von innen kennt.
2004
Zulassung als Rechtsanwalt
2008
Bestellung zum Steuerberater Wer Steuerstrafrecht verteidigt, muss die steuerliche Materie selbst durchdringen – nicht nur die Paragrafen kennen.
2010
Fachanwalt für Steuerrecht
2016
Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern Die fachliche Tiefe, die Zollstrafrecht und Außenwirtschaftsverfahren erfordern – und die die meisten Strafverteidiger nicht mitbringen.
Promotion
Universität Osnabrück Dissertation bei Prof. Dr. Rainer Hüttemann – wissenschaftliche Durchdringung komplexer Rechtsfragen als Fundament jeder Verteidigung.
Promotion
Universität Osnabrück Dissertation bei Prof. Dr. Rainer Hüttemann – wissenschaftliche Durchdringung komplexer Rechtsfragen als Fundament jeder Verteidigung.
Publikationen (Auswahl)
- Mitherausgeber: Kommentar „Besteuerung der Vereine“
- Mitautor: Zollrechtskommentar „Dorsch, Zollrecht“
- Autor in UR, ZfZ, NWB, AW-Prax, DStZ, kösdi, BeSt
- Mitglied: Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.
- Ordentlicher Prüfer im Steuerberaterexamen
Dr. jur.Akademischer Abschluss
Seit 2004Als Rechtsanwalt zugelassen
Orientierungswissen
Strafrecht verstehen – bevor es zum Ernstfall wird
Strafverfahren beginnen selten mit einer Anklage – oft mit einer Betriebsprüfung, einem Brief der Staatsanwaltschaft oder einer Durchsuchung. Wer in dieser Situation weiß, was auf ihn zukommt und wie er sich verhalten sollte, ist klar im Vorteil. Die folgenden Beiträge geben einen ersten Überblick über drei Situationen, in denen schnelles und richtiges Handeln entscheidend ist.
Steuerstrafrecht
Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Die ersten Stunden nach einer Durchsuchung durch Steuerfahndung oder Zoll sind entscheidend. Was Sie sagen dürfen – und was nicht.
WeiterlesenSteuerstrafrecht
Strafbefreiende Selbstanzeige – Voraussetzungen und Ablauf
Eine fehlerhafte Selbstanzeige nach § 371 AO entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Was es zu beachten gilt – bevor das Zeitfenster sich schließt.
WeiterlesenZollstrafrecht
Außenwirtschaftsstrafrecht – was Unternehmer wissen müssen
AWG, KWKG, Embargorecht: Wer exportiert, trägt strafrechtliche Verantwortung. Ein Überblick für Unternehmer und Geschäftsführer.
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Strafrecht verstehen – bevor es zum Ernstfall wird
Strafverfahren beginnen selten mit einer Anklage – oft mit einer Betriebsprüfung, einem Brief der Staatsanwaltschaft oder einer Durchsuchung. Wer in dieser Situation weiß, was auf ihn zukommt und wie er sich verhalten sollte, ist klar im Vorteil. Die folgenden Beiträge geben einen ersten Überblick über drei Situationen, in denen schnelles und richtiges Handeln entscheidend ist.
Steuerstrafrecht
Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Die ersten Stunden nach einer Durchsuchung durch Steuerfahndung oder Zoll sind entscheidend. Was Sie sagen dürfen – und was nicht.
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Strafbefreiende Selbstanzeige – Voraussetzungen und Ablauf
Eine fehlerhafte Selbstanzeige nach § 371 AO entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Was es zu beachten gilt – bevor das Zeitfenster sich schließt.
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Außenwirtschaftsstrafrecht – was Unternehmer wissen müssen
AWG, KWKG, Embargorecht: Wer exportiert, trägt strafrechtliche Verantwortung. Ein Überblick für Unternehmer und Geschäftsführer.
WeiterlesenStandorte
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12345 Düsseldorf
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+49 (0) 211 1234 – 0Landgericht Düsseldorf
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Häufige Fragen
Antworten vor der ersten Kontaktaufnahme
Das erste Gespräch dient der gegenseitigen Einschätzung – ob und wie ich Ihnen helfen kann. Die Konditionen besprechen wir zu Beginn offen und transparent. Rufen Sie an, damit wir einen Termin vereinbaren können.
Machen Sie keine Aussagen – weder gegenüber Steuerfahndung noch gegenüber Zollbeamten oder Polizei. Sie haben das Recht zu schweigen, und dieses Recht sollten Sie nutzen. Rufen Sie umgehend an. Je früher ich eingeschaltet werde, desto besser kann ich Ihre Interessen schützen.
In Akutsituationen – etwa bei einer laufenden Durchsuchung – bin ich so schnell wie möglich erreichbar. Rufen Sie direkt an, nicht per E-Mail.
Ja. Als Rechtsanwalt unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Was Sie mir mitteilen, bleibt zwischen uns – ohne Ausnahme und ohne Wenn und Aber.
Ja. Ich bin bundesweit tätig. Die drei Standorte sind meine Hauptstandorte – Mandate übernehme ich jedoch auch an anderen Gerichten und in anderen Bundesländern.
In großen Kanzleien werden Sie von wechselnden Mitarbeitern betreut. Bei mir nicht. Jedes Mandat führe ich persönlich – von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Verfahrens. Das ist kein Versprechen, sondern mein Arbeitsprinzip.
Rechtliche Ersteinschätzung
Sie haben eine dringende Frage und wissen nicht, ob Sie einen Anwalt brauchen? Rufen Sie an – das erste Gespräch schafft Klarheit.
Erstanfrage stellenUnterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit